Rio de Janeiro: Nachwuchsfußballer von Flamengo sterben bei Brand in Wohnheim

Clubwappen Flamengo – Grafik: Clube de Regatas Flamengo
Zwei Tage nach schweren Unwettern und Überschwemmungen, die sieben Todesopfer gefordert haben, hat sich in Rio de Janeiro eine weitere Tragödie ereignet. Im Trainingszentrum des Top-Fußballclubs Flamengos sind zehn Nachwuchsspieler bei einem Brand ums Leben gekommen.

Das Feuer war in den frühen Morgenstunden am Freitag (8.) im Wohnheim des Trainingszentrums Ninho do Urubu ausgebrochen, als die jungen Nachwuchskicker noch schliefen. 16 der 26 Jungen im Alter von 14 bis 16 Jahren konnten den Flammen entkommen. Drei von ihnen sind mit Brandverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden, einer der Teenager dabei mit schweren Verletzungen.

Für zehn der Jungen gab es hingegen keine Rettung. Sie sind in den Flammen ums Leben gekommen.

Als Haupthypothese für den Ausbruch des Feuers wird ein möglicher Kurzschluß oder ein Defekt in einer der Klimaanlagen gehandelt. Vermutet wird, dass sich ein Schwelbrand über das Dämm-Material der Wände ausgebreitet und zunächst für einen toxischen Qualm gesorgt hat.

Das Nachwuchs-Wohnheim des Millionenschweren Fußballclubs Clube de Regatas do Flamengo bestand aus einer Art aneinander gereihter Container. Eine Bau- und Betriebsgenehmigung dafür lagen für es indes nicht vor. Stattdessen war der Fußballclub bereits 31 Mal wegen fehlender Dokumente mit einem Bußgeld belegt worden. Dennoch wurden darin die aus ganz Brasilien stammenden Nachwuchsspieler untergebracht.

Clubpräsident Reinaldo Belotti spielt die fehlenden Genehmigungen herunter. Seiner Meinung nach, haben durch das Unwetter vom 6. verursachte Schwankungen bei der Stromversorgung zu Problemen der Klimaanlage geführt, wie er vor Pressevertreter ausgeführt hat.

Flamengo ist keineswegs der einzige Fußballclub Brasiliens, der die gesetzlichen Bauvorschriften nicht Ernst zu nehmen scheint. Auch für die Gebäude des Trainingszentrums von Vasco da Gama liegen keine Genehmigungen vor. Fluminense kann immerhin einen Bauantrag vorweisen, nicht aber eine Betriebsgenehmigung.

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AutorIn: Gabriela Bergmaier Lopes

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