Brasilien will Genehmigungen für Agro-Gifte erleichtern

Brasilien will das geltende Gesetz über Agro-Chemikalien aufweichen. Vorgesehen sind Vereinfachungen beim Genehmigungsverfahren, die Abschaffung des Giftsymbols auf den Verpackungen und eine verharmlosendere Bezeichnung.

Kampagne gegen Pflanzenschutzmittel – Grafik: Screenshot

Der Vorschlag zur Gesetzesänderung sorgt im brasilianischen Kongress für kontroverse Debatten. Die Befürworter sprechen von einer notwendigen Modernisierung des vor drei Jahrzehnten erlassenen Gesetzes. Von den Kritikern wird das Vorhaben hingegen als “Lei do veneno“ (Giftgesetz) oder “Giftpaket“ bezeichnet.

Schon jetzt landen in keinem Land der Welt so viele auf dem Acker, wie das in Brasilien der Fall ist. Oft wird mit den Giften unsachgemäß umgegangen. Nach Daten der Stiftung Oswaldo Cruz und des Gesundheitsministeriums sind 2017 in Brasilien über 4.000 Fälle von Vergiftungen im Zusammenhang mit Agrogiften registriert worden. 164 Menschen sind nach einem Kontakt mit den Chemikalien gestorben.

Aufklärungsaktionen über den Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln scheinen nicht wirklich zu fruchten. Zwischen 2007 und 2017 hat sich die Zahl der Vergiftungsfälle beinahe verdoppelt. Studien deuten daraufhin, dass lediglich 15 Prozent der Landarbeiter und Landwirte Masken, Handschuhe und Spezialanzüge beim Ausbringen der Mittel benutzen.

Als Hauptgründe gegen die Schutzkleidung werden deren Preis sowie deren Unbequemlichkeit beim Tragen unter der sengenden, tropischen Sonne angegeben.

Kritiker befürchten mit einer Durchsetzung des Projektes noch eine Steigerung des Chemikalienverbrauchs und erhebliche Risiken für die Gesundheit der Konsumenten sowie die Umwelt. Sie verweisen auch darauf, dass Mittel zugelassen werden könnten, die in anderen Ländern längst verboten sind.

Werden die beabsichtigten Veränderungen tatsächlich verabschiedet, könnte Präsident Michel Temer theoretisch ein Veto dagegen einlegen. Der ist allerdings für seine der Agro-Lobby gegenüber freundlichen Politik bekannt.

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AutorIn: Gabriela Bergmaier Lopes

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