Agribusiness: Illegale Abholzer gehen straffrei aus

Einmal mehr kann in Brasilien das Agrogeschäft einen Sieg verbuchen. Der Oberste Gerichtshof STF hat am Mittwoch (28.) eine Amnestie für Landwirte beschlossen, die bis 2008 illegal Wälder abgeholzt haben.

Die Abholzung geht weiter: Foto: Vinícius Mendonça/Ibama

Während Forscher und Umweltschützer von unwiderbringlichen Veränderungen des Amazonas-Regenwaldes durch dessen Rodung warnen, ist die Mehrheit der STF-Richter der Meinung, dass eine Amnestie für illegale Kahlschläger nicht gegen die Verfassung des Landes verstößt.

Noch unter der Regierung von Ex-Präsidentin Dilma Rousseff wurde 2012 das bis dahin so hoch gelobte Umweltgesetz aufgeweicht. Unter anderem sehen die Veränderungen eine Straffreiheit und einen Erlass von verhängten Bußgeldern für diejenigen Landwirte und Großgrundbesitzer vor, die ihre Acker- und Weidegründe bis 2008 durch Kahlschläge illegal ausgeweitet haben.

Mehrere Organisationen sind gegen die Gesetzesveränderungen vor Gericht gezogen. Das hat nun den Großteil der Reform abgesegnet.

Von Umweltschützern und Wissenschaftlern wird der Rechtsspruch stark kritisiert. Von ihm gehe das Signal aus, dass es sich lohne, den Wald zu zerstören, konstatieren sie. Die Zahlen über die Kahlschläge im Amazonas-Regenwald scheinen ihnen Recht zu geben.

Seit der Veränderung des “Código Florestal“ sind die gerodeten Flächen wieder gestiegen. So hat der Amazonas-Regenwald zwischen August 2011 und Juli 2012 laut dem Raumforschungsinstitut Inpe 4.571 Quadratkilometer verloren. Im gleichen Zeitraum 2017 waren es 6.624 Quadratkilometer.

Kritisch gesehen werden auch die Veränderungen bei der “Reserva Legal“. Dahinter verbirgt sich die Auflage, dass in der Amazonas-Region 80 Prozent der Grundfläche geschützt werden muss und nicht verändert werden darf.

Jetzt hat das Gericht eine Verminderung auf 50 Prozent zugelassen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus wurde der Anpflanzung von exotischen Arten wie Eukalyptus und Kiefern zugestimmt.

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AutorIn: Gabriela Bergmaier Lopes

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