Brasilien: Bei Umweltvergehen statt Bußgeld Wald aufforsten

Präsident Temer mit Umweltminister – Foto: José Cruz/Agência Brasil
In Brasilien können Bußgelder für Umweltsünden künftig mit Diensten an der Natur ausgeglichen werden. Statt zu bezahlen, kann der Frevler beispielsweise eine kahlgeschlagene Fläche wieder aufforsten. Kritiker sehen darin indes einen Anspporn zu Vergehen.

Mit dem von Präsident Michel Temer nun erlassenen Dekret können die von den Umweltbehörden verhängten Bußgelder um bis zu 60 Prozent reduziert werden. Argumentiert wird damit, dass derzeit ohnehin nur fünf Prozent der Geldstrafen bezahlt würden.

Tatsächlich wird in Brasilien vor allem bei höheren Strafen jahrelang vor Gericht gestritten, bis letztlich ein Erlass erwirkt wird. Bezahlt werden hingegen vor allem kleinere Bußgeldbeträge. Umweltminister Sarney Filho spricht von “Schwierigkeiten“ bei der Durchsetzung der Bezahlung und dem dadurch entstehenden Eindruck einer Straffreiheit.

Dem soll das Dekret entgegenwirken. Darüber hinaus werden mit dem Abschlag Einnahmen in Höhe von 4,6 Milliarden Reais (umgerechnet derzeit etwa 1,2 Milliarden Euro) erwartet.

Inoffiziell wird gemunkelt, dass mit dem Erlass im Kongress Stimmen der Abgeordneten der Agrolobby erkauft wurden, um Temer vor einem zweiten Korruptionsprozess zu bewahren. Von dem Bußgeldrabatt profitieren vor allem große Umweltfrevler, wie Großgrundbesitzer, so die Kritiker.

Um in den Genuß des Rabatts zu kommen, sollen die Umweltbehörden die dazu notwendigen Ausgleichsmaßnahmen festlegen. Als Möglichkeiten werden die Renaturierung von Quellbereichen und degradierten Flächen sowie Aufforstungen angeführt. Auf diese Weise würden die Strafen einer Verbesserung der Umweltqualität zugutekommen, so Umweltminister Sarney Filho.

Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, ist fraglich. Schon jetzt sind die Umweltbehörden überlastet und fehlt es an ausreichenden Kontrollen. Verschärft wird die Situation durch das Sparpaket der Temer-Regierung und Kürzungen der Budgets. Eine ausreichende Überwachung zur Ausführung der Alternativfstrafe wird deshalb angezweifelt und der Bußgeldrabatt als “Amnestie“ für große Umweltvergehen bezeichnet.

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AutorIn: Gabriela Bergmaier Lopes

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