Die Schweiz und Brasilien unterzeichnen Abkommen zum Austausch von Informationen über Steuersünder

Christoph Schelling, do Departamento Federal de Finanças da Suíça e o secretário da Receita, Jorge Rachid falam sobre a assinatura de Acordo (TIEA) para a troca de informações tributárias (Wilson Dias/Agência Brasil)
Foto: Wilson Dias / Agência Brasil
Brasiliens Bürger werden zukünftig weniger Spielraum haben, um nicht erklärte Einnahmen und Güter in der Schweiz zu bunkern. Die beiden Länder unterzeichneten gestern – 23.11.2015 – eine Vereinbarung zum Austausch von Informationen, welche die Steuern betreffen, ohne notwendige gerichtliche Intervention. Die Vereinbarung betrifft Steuerpflichtige ab Beginn des nächsten Jahres – abgestimmt mit dem Brasilianischen Nationalkongress und dem Schweizer Parlament.

Die Vereinbarung sieht vor, dass einerseits Brasilien der Schweiz Informationen über Steuern liefert, die dort von Schweizer Bürgern erhoben werden. Andererseits liefert die Schweiz dem brasilianischen Fiskus Daten über Steuern ihrer drei Regierungs-Levels – den staatlichen, kantonalen und kommunalen. Dieser Informationsaustausch geschieht nicht automatisch. Jedes Land muss einen Antrag stellen, wenn der Verdacht irgendwelcher Unregelmässigkeiten besteht.

Nach Auskunft des Sekretärs der brasilianischen Steuerbehörde, Jorge Rachid, wird der Informationsaustausch vom brasilianischen “Código Tributário Nacional“ gestützt und verletzt das Steuergeheimnis nicht. Und das deshalb, weil die Formulierung eines Antrags strikten Regeln unterliegt und auf einem soliden Fundament beruht.

Ausser der Schweiz, unterhält Brasilien ähnliche Abkommen mit acht Ländern: den USA, Bermudas, Guernsey, Kaiman-Inseln, Jamaica, Jersey, Grossbritannien und Uruguay. Jedoch nur mit der nordamerikanischen Regierung ist der Informationsaustausch in Kraft. Seit 2007 unterzeichnet, wurde das Abkommen zwischen Brasilien und den USA erst 2012 vom Brasilianischen Nationalkongress ratifiziert und seit 2013 in Kraft.

Wie Jorge Rachid betont, stellt die Unterzeichnung des Abkommens einen bedeutenden Schritt für Brasilien dar, der Evasion von Devisen entgegenzuwirken. “Von jetzt an können wir im Fall eines Verdachts der Steuerhinterziehung, gleich welcher Natur auch immer, die Steuerfahnder der Schweiz in Bewegung setzen, um von ihnen Informationen zu bekommen“. Der bei der Unterzeichnungszeremonie anwesende Botschafter der Schweiz, André Regli, gab bekannt, dass der Informationsaustausch mit anderen Ländern die Absicht seines Landes demonstriere, dass es entschlossen sei, mit dem Image als Steuerparadies Schluss zu machen.

“Das Abkommen zeigt besonders, dass die Schweiz gewillt ist, dem internationalen Reglement zu folgen. Wir haben eine juristische Kooperation in Steuer- und Administrationsangelegenheiten. Der Besuch des Generalstaatsanwalts (der Schweiz) vor sechs Monaten (in Brasilien) hat dieser Vereinbarung den Boden bereitet“, bestätigte er. Ohne Namen zu nennen, erklärte der Botschafter, dass die Verschiebung von nicht erklärten Summen seitens der Brasilianer das Image seines Landes beeinträchtige. “Die Schweiz braucht kein illegales Geld. Wir passen uns zunehmend den internationalen Praktiken an. Wir haben das Bankgeheimnis der Kontoinhaber aufgelöst. Für das Image der Schweiz ist es nicht gut, wenn in ihren Banken illegales Geld lagert“, beendete Regli seine Rede.

Der besagte Informationsaustausch betrifft nicht die eventuellen unbezahlten Steuern der vergangenen Jahre. Das Abkommen bezieht sich nur auf Fakten ab dem 1. Januar des Jahres, welches der Ratifizierung der Vereinbarung durch die Parlamentarier beider Länder folgt – und die kann ja, wer weiss, noch etwas dauern.

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